Konzeptnotiz

EU AI Act für Führungskräfte

Ein Denkrahmen für KI-Inventar, Risikoklassen und die Frage, welche Nachweise unter dem EU AI Act tatsächlich relevant werden.

Diese Seite dokumentiert einen möglichen Lern- und Klärungsrahmen. Sie beschreibt kein aktuell buchbares Angebot.

Einordnung

Wo dieser Denkrahmen relevant wird.

Stand
Konzeptstand
Relevant für
Geschäftsführung · IT-Leitung · Compliance / DSB
Ausgangspunkt
Wenn KI-Werkzeuge bereits genutzt werden, ihre Einordnung aber noch uneinheitlich ist
Gedachter Rahmen
Halbtag · hybrid · gedacht für bis zu 12 Personen
Klärungsfragen

Welche Fragen damit geklärt werden.

  1. 01

    Welche KI-Werkzeuge gehören überhaupt in ein belastbares Inventar?

  2. 02

    Welche Pflichten sind bereits konkret und welche Fristen werden häufig vermischt?

  3. 03

    Wie lässt sich eine Tool-Compliance-Matrix als laufendes Arbeitsdokument nutzen?

  4. 04

    Welche Informationen brauchen Beschäftigte für einen verantwortlichen KI-Einsatz?

Der 02.08.2026 rückt näher, nicht die „volle Geltung” des EU AI Act insgesamt: Der Digital Omnibus hat die Hochrisiko-Pflichten (Anhang III) im Sommer 2026 auf Dezember 2027 verschoben. Unverändert bleiben aber Art. 4 (KI-Kompetenz der Belegschaft) und Art. 50 (Kennzeichnung KI-generierter Inhalte) – ab 02.08.2026 erhalten die Marktüberwachungsbehörden (in Deutschland die Bundesnetzagentur) die formale Prüfbefugnis dafür. Für die meisten KMU bedeutet das nicht „viel”, aber es bedeutet „konkret etwas”. Der sinnvolle Ausgangspunkt ist deshalb kein allgemeines Compliance-Programm, sondern ein Inventar der tatsächlich eingesetzten Werkzeuge – etwa ChatGPT, Copilot, n8n oder eigene Assistenzsysteme – mit einer nachvollziehbaren Einordnung.

Die Tool-Compliance-Matrix verbindet Werkzeug, Einsatzzweck, Datenbezug, Risikoklasse und Zuständigkeit. Damit wird sichtbar, wo eine dokumentierte Entscheidung genügt, wo Beschäftigte informiert werden müssen und an welcher Stelle eine genauere rechtliche Prüfung notwendig ist. Der Rahmen ersetzt keine Rechtsberatung; er hilft, die richtigen Fragen in einer belastbaren Reihenfolge zu stellen.

Fachlich weiterdenken

Die zugrunde liegenden Fragen werden in den Themenbereichen und in den Artikeln unter Insights weiter vertieft – offen zugänglich und ohne Angebotslogik.