EU AI Act
Was der EU AI Act ab 2026 für anwendende Organisationen bedeutet – und was gerade Hype ist. Ohne Compliance-Theater.
Vor dieser Vertiefung: KI-Compliance
Das Thema in drei Schritten.
Inhalt 10 Kapitel
- 01 Vier Risikoklassen
- 02 Digital Omnibus on AI – Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27.07.2026
- 03 Was seit dem 02.08.2026 tatsächlich greift – nicht das, was im Marketing steht
- 04 Provider oder Deployer?
- 05 Bußgeldstruktur
- 06 Compliance-Reihenfolge für KMU
- 07 Drei Nachweise, die seit dem 02.08.2026 prüffähig sein sollten
- 08 Pragmatische Umsetzung
- 09 Regulatorische Sandboxes
- 10 Leitlinien und Normen – was noch fehlt
Vier Risikoklassen
| Klasse | Beispiele | Anforderungen |
|---|---|---|
| Inakzeptables Risiko | Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz, biometrische Fernidentifizierung | Verboten seit Feb 2025 |
| Hochrisiko | KI im Personalwesen, Kreditwürdigkeit, Bildung, kritische Infrastruktur (Anhang III); KI in regulierten Produkten (Anhang I) | Umfangreiche Pflichten – Anhang III: ab Dez 2027, Anhang I: ab Aug 2028 |
| Begrenztes Risiko | Chatbots, Deepfakes | Transparenzpflichten |
| Minimales Risiko | Spam-Filter, KI-Spiele | Freiwillige Kodizes |
Digital Omnibus on AI – Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27.07.2026
Stand 2026-08-23: Nach der politischen Einigung vom 7. Mai 2026 hat das EU-Parlament am 16.06.2026 zugestimmt, der Rat der EU am 29.06.2026 final gebilligt. Der Digital Omnibus ist als Verordnung (EU) 2026/1744 am 24.07.2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und am 27.07.2026 in Kraft getreten. Die folgenden Fristen sind damit verbindlich, nicht mehr nur erwartet.
- Hochrisiko-Frist (Anhang III) verschoben: Aug 2026 → 02.12.2027
- Anhang I (in regulierte Produkte integrierte KI): verschoben auf 02.08.2028
- Bestehende Hochrisiko-Systeme: Was vor dem jeweiligen Stichtag in Verkehr oder in Betrieb war, fällt nur bei einer erheblichen Änderung unter die Pflichten.
- Transparenzpflichten (Art. 50) unverändert: Kennzeichnung KI-generierter Inhalte bleibt bei 02.08.2026 – hier gibt es (anders als teils kolportiert) keine Verschiebung.
- SMC-Kategorie eingeführt: < 750 MA / ≤ 150 Mio. € Umsatz → KMU-Erleichterungen
- Art. 4 (AI Literacy) abgeschwächt, nicht gestrichen: Aus „sicherstellen“ wird „Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen“. Ein bestimmtes Kompetenzniveau pro Person ist damit nicht mehr geschuldet, Kommission und Mitgliedstaaten übernehmen eine Förderrolle. Seit dem 02.08.2026 haben die nationalen Marktüberwachungsbehörden die formale Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnis. Ein dokumentierter Schulungsnachweis bleibt sinnvoll – weil er die Rechenschaft gegenüber Behörde und Betriebsrat trägt, nicht weil ein Niveau pro Kopf einklagbar wäre.
- Art. 50 (Transparenzpflichten): Die EU-Kommission hat am 20.07.2026 finale Leitlinien veröffentlicht (51 Seiten, rechtlich nicht bindend, aber maßgeblich für die Auslegungspraxis der Marktüberwachungsbehörden). Der freiwillige Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content liegt seit 10.06.2026 vor, die Kommission hat ihn im Juli 2026 als adäquat bewertet. Wie sich das auf einer echten Website umsetzen lässt, zeigt go4ais eigene Transparenzseite – Chat-Kennzeichnung, Bild-Labeling und Redaktionsstatut inklusive.
- DSGVO-Anpassungen (legitimes Interesse für KI-Training, Pseudonymisierung) sind nicht Teil dieser Verordnung. Sie laufen getrennt im Digital Omnibus zur DSGVO und sind noch nicht beschlossen.
- Deutschland – KI-MIG seit 29.07.2026 in Kraft: Der Bundestag beschloss das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz am 11.06.2026. Die Bundesnetzagentur ist damit zentrale Marktüberwachungsbehörde mit einem Koordinierungs- und Kompetenzzentrum (KoKIVO) und einer KI-Marktüberwachungskammer. Abweichend zuständig sind die BaFin im Finanzsektor, die bestehende Produkt-Marktüberwachung für KI in Produkten nach Anhang I und Landesbehörden für öffentliche Stellen der Länder und Mediendienste. Zwei Punkte, die für KMU praktisch zählen: Die Bundesnetzagentur bietet seit Juli 2025 einen kostenlosen KI-Service-Desk für Compliance-Fragen an, vorrangig für kleine und mittlere Unternehmen, und sie muss mindestens ein KI-Reallabor einrichten, zu dem KMU und Start-ups bevorzugt Zugang bekommen. Das KI-MIG selbst sieht Bußgelder bis 50.000 € vor, etwa bei Verstößen gegen Informations- und Zugangspflichten gegenüber Behörden; die Geldbußen des AI Act (siehe unten) gelten daneben unmittelbar.
Was seit dem 02.08.2026 tatsächlich greift – nicht das, was im Marketing steht
Manches Marketing hat den 02.08.2026 als „vollständige Durchsetzung des EU AI Act“ gezeichnet. Das überzeichnet. Was seither tatsächlich greift:
- Art. 4 (AI-Literacy) – seit Feb 2025 inhaltlich in Kraft, seit dem 02.08.2026 prüffähig durch die Bundesnetzagentur als deutsche Marktüberwachungsbehörde, in der Omnibus-Fassung als Förderpflicht.
- Art. 50 (Transparenzpflichten) – Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte, ebenfalls seit 02.08.2026, unverschoben. Die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Abs. 2 hat eine Übergangsfrist bis 02.12.2026, aber nur für Systeme, die vor dem 02.08.2026 in Verkehr waren, und nur auf Anbieterseite.
- Art. 5 (Verbote) – seit Feb 2025 in Kraft. Zwei weitere Verbote (Nudifier-Anwendungen, CSAM) kommen zum 02.12.2026 dazu; Betreiber trifft das nur, wenn sie KI zu diesem Zweck einsetzen.
- GPAI-Pflichten – seit 02.08.2025 in Kraft, seit 02.08.2026 durch das AI Office durchsetzbar. Wer ChatGPT, Claude oder Copilot lediglich nutzt, hat daraus keine eigenen Pflichten.
Hochrisiko-Pflichten (Anhang III) liegen dagegen auf 02.12.2027. Für die meisten KMU als Deployer bleibt die operative Pflicht damit auf AI-Literacy-Nachweis und Transparenzkennzeichnung begrenzt – genau diese zwei sollten erledigt sein.
Provider oder Deployer?
Provider (Anbieter) entwickelt oder verändert ein KI-System wesentlich → trägt die Hauptlast der Konformitätsbewertung.
Deployer (Betreiber) nutzt ein fertiges KI-System → deutlich geringere Pflichten. Die meisten KMU sind Deployer. Das reduziert die Compliance-Last erheblich.
ISO 42001 ist 2026 als Goldstandard für KI-Governance etabliert – sinnvoll für alle, die ohnehin auf Hochrisiko zusteuern oder mit Konzern-Auftraggebern arbeiten, die das früher oder später fordern werden.
Bußgeldstruktur
| Verstoß | Max. Strafe | KMU: niedrigerer Wert gilt |
|---|---|---|
| Verbotene Praktiken | 35 Mio. € / 7 % Umsatz | Ja |
| Hochrisiko-Verstöße | 15 Mio. € / 3 % Umsatz | Ja |
| Falsche Angaben | 7,5 Mio. € / 1,5 % Umsatz | Ja |
Compliance-Reihenfolge für KMU
- Verbote einhalten (sofort – seit Feb 2025)
- KI-Inventar erstellen
- Risikoklassifizierung + Provider-/Deployer-Rolle klären
- Bei Hochrisiko: Vorbereitung auf Dez 2027 (Risikomanagement, DSFA). Eine Grundrechte-Folgenabschätzung (Art. 27) brauchen nur öffentliche Stellen, private Erbringer öffentlicher Dienste sowie Betreiber von Kreditprüfung und Lebens- oder Krankenversicherungs-Scoring; sie darf auf die DSFA verweisen.
- AI Policy gegen Shadow AI einführen
Drei Nachweise, die seit dem 02.08.2026 prüffähig sein sollten
Der Stichtag ist vorbei. Für ein KMU als Deployer reduziert sich die operative Pflicht auf drei Dokumente. Eine ausdrückliche Nachweispflicht kennt Art. 4 nicht, aber wer nichts dokumentiert, kann die getroffenen Maßnahmen nicht belegen. Die drei Dokumente gelten unabhängig von der Risikoklasse und sind in 1–2 Wochen erstellbar. Wer sie noch nicht hat, holt sie jetzt nach; wer Fragen zur Auslegung hat, kann den kostenlosen KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur nutzen:
- AI-Literacy-Nachweis (Art. 4) – Schulungsaufzeichnung: Datum, Themen, Teilnehmerliste, Format. Interne Briefings reichen, wenn dokumentiert.
- Risikoregister – Tabellarische Liste aller KI-Systeme mit Anwendungsbereich, Risikoklasse, Verantwortlicher.
- KI-Policy (Minimalversion) – 2–5 Seiten: Wer darf was, wie wird Output geprüft, wo ist menschliche Freigabe Pflicht. Der Satz, an dem solche Policies im Alltag scheitern, betrifft die Eingabe: welche Daten überhaupt in einen Prompt dürfen und was vorher ersetzt wird (siehe Pseudonymisierung & Anonymisierung).
Mehr ist für die meisten KMU-Deployer nicht erforderlich. Weniger lässt sich gegenüber Behörde und Betriebsrat schwer vertreten.
Pragmatische Umsetzung
- Inventar aller eingesetzten KI-Tools (was, wo, von wem)
- Risiko-Klassifikation pro Tool (Minimal / Limited / High)
- Bei Limited / High: Dokumentation + DSGVO-Abgleich
- Bei Minimal: nichts tun außer regelmäßig prüfen, ob’s Minimal bleibt
Regulatorische Sandboxes
Seit August 2026 muss jeder EU-Mitgliedstaat mindestens einen Sandkasten betreiben. KMU und Start-ups bekommen kostenfreien Zugang. Deutschland: über die Bundesnetzagentur, die durch das seit 29.07.2026 geltende KI-MIG formal verpflichtet ist, mindestens ein KI-Reallabor einzurichten. Der Exit Report aus dem Sandkasten ist Compliance-Nachweis für spätere Konformitätsbewertung.
Leitlinien und Normen – was noch fehlt
Wer heute Compliance nach „harmonisierter Norm“ verspricht, verspricht zu viel. Stand September 2026 ist keine Norm des CEN-CENELEC JTC 21 im Amtsblatt zitiert, es gibt also keine Konformitätsvermutung nach Art. 40. Als erste Norm ist EN 18286:2026 (KI-Qualitätsmanagement) im Juli 2026 erschienen, die Fundstelle im Amtsblatt steht aber aus; die Norm zum Risikomanagement (prEN 18228) ist noch Entwurf. Wer zertifizieren will, bezieht sich auf Entwürfe oder auf ISO/IEC 42001 – das ist eine Marktentscheidung, keine Rechtspflicht.
Auch die Leitlinien zur Hochrisiko-Einstufung nach Art. 6 liegen nur als Entwurf vor (19.05.2026, rund 148 Seiten, Konsultation bis 23.06.2026). Für Organisationen, die nah an Anhang III operieren – Personalauswahl, Kreditwürdigkeit, Bildung – heißt das: die Einstufung im Grenzfall ist noch nicht abschließend geklärt, die Frist Dezember 2027 aber schon.