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KI-TransparenzDatenschutzBarrierefreiheitImpressum
Art. 50 KI-VO

KI-Transparenz auf go4ai.de

Wo auf go4ai.de KI zum Einsatz kommt, wie sie gekennzeichnet ist und wo bewusst keine KI beteiligt ist – offengelegt nach denselben Maßstäben, die wir Kund:innen empfehlen.

Stand
5. August 2026

Abschnitte

  1. 01 Warum es diese Seite gibt
  2. 02 Wo auf go4ai.de KI im Einsatz ist
  3. 03 Die Wissensbasis-Suche
  4. 04 Titelbilder: programmatisch erzeugt
  5. 05 Insights-Texte: das Redaktionsstatut
  6. 06 Was hier ohne KI entsteht
  7. 07 Maschinenlesbare Kennzeichnung: Stand und Fahrplan
  8. 08 Rechtliche Einordnung
  9. 09 Zuständigkeit, Rückmeldung, Änderungsstand

Warum es diese Seite gibt

go4ai berät Unternehmen zu Art. 50 KI-VO – zur Kennzeichnungspflicht für Chatbots und KI-generierte Inhalte. Bevor diese Seite anderen erklärt, was der EU AI Act von ihnen verlangt (KI-Compliance, EU AI Act), muss sie bei der eigenen Website ansetzen. Diese Seite legt offen, wo auf go4ai.de KI zum Einsatz kommt, wie sie gekennzeichnet ist und wo bewusst keine KI beteiligt ist. Freiwillig ist der Detailgrad, nicht das Ob: Ab dem 2. August 2026 verlangt Art. 50 KI-VO für den Wissensbasis-Chat dieser Website eine Kennzeichnung – diese Seite dokumentiert die Umsetzung, nicht erst im Nachhinein, sondern vor dem Stichtag. Für die Titelbilder galt dasselbe, solange sie aus einem Bildmodell kamen; seit dem 5. August 2026 werden sie programmatisch gezeichnet, und die Pflicht entfällt. Der Hinweis unter ihnen bleibt trotzdem stehen.

Wo auf go4ai.de KI im Einsatz ist

ArtefaktKI-AnteilRolle nach KI-VOKennzeichnungPflicht/freiwillig
Wissensbasis-Chat (/, /wissen/)Antwort vollständig KI-generiert, Retrieval kuratiertAnbieter (eigenentwickeltes System)Sichtbarer Hinweis am Eingabefeld, Modellangabe unter der AntwortPflicht – Art. 50 Abs. 1, ab 02.08.2026
Titelbilder der InsightsKein KI-Anteil – aus den Angaben des Beitrags gezeichnet–Bildunterschrift mit Herkunft und Achsen, templateseitig gesetztKeine Pflicht – freiwillig, seit 05.08.2026
Insights-TexteKI-gestützte Recherche und Rohentwurf, jede Zahl, Quelle und Norm menschlich geprüft–Kein Label pro Beitrag, siehe RedaktionsstatutAusnahme greift – Art. 50 Abs. 4 S. 2
Website-Code (Astro, Ghost-Theme)Mit KI-gestützten Entwicklungswerkzeugen gebaut–Nicht einschlägig – kein KI-generierter Inhalt gegenüber Besucher:innen–

Die Wissensbasis-Suche

Der Chat auf der Startseite und unter /wissen/ ist ein selbst entwickeltes RAG-System – go4ai ist hier Anbieter im Sinne der KI-VO, nicht nur Betreiber eines fremden Produkts. Eine Frage durchläuft drei Schritte:

  1. Einbettung. Die Frage wird von Jina AI (Berlin) in einen Vektor umgewandelt.
  2. Suche. Eine hybride Vektor- und Volltextsuche gegen die go4ai-Wissensbasis läuft auf Supabase (Frankfurt), Treffer werden per Jina-Reranking sortiert.
  3. Antwort. Ein Sprachmodell formuliert aus den Treffern eine Antwort. Der Aufruf läuft über den Vermittler OpenRouter (USA); aktuell eingesetzt wird Google Gemini 2.5 Flash. Das Modell ist austauschbar – welches gerade aktiv ist, steht direkt unter jeder Antwort.

Anders als die Insights-Texte durchläuft keine einzelne Chat-Antwort eine redaktionelle Vorabprüfung – das ist technisch auch nicht möglich, bevor sie angezeigt wird. Deshalb steht der KI-Hinweis unmittelbar am Eingabefeld, nicht erst als Fußnote unter der Antwort. Zur Datenverarbeitung im Detail: Datenschutzerklärung, § 7.

Titelbilder: programmatisch erzeugt

Bis zum 5. August 2026 entstanden die Titelbilder der Insights generativ, über OpenRouter mit einem Google-Bildmodell. Sie sind ersetzt. Die heutigen Titelbilder werden aus den Angaben des jeweiligen Beitrags gezeichnet: Ein regelmäßiges Punktfeld trägt eine einzelne rote Marke, die waagerecht auf dem Veröffentlichungsdatum im Jahr und senkrecht auf der Zahl der Abschnitte steht. Beides steht als Text in der Registerzeile darunter, in der Bildunterschrift und im Alternativtext – das Bild lässt sich also gegen den Beitrag prüfen. Kein Bildmodell ist beteiligt; die Zeichnung entsteht beim Bau der Website aus Code.

Damit entfällt die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 Abs. 4 S. 1 KI-VO: Sie gilt für KI-erzeugte oder KI-manipulierte Bildinhalte, und eine gezeichnete Grafik ist keines von beidem. Der Hinweis unter jedem Bild bleibt dennoch stehen, weil er etwas anderes leistet als eine Pflichtangabe – er sagt, was zu sehen ist und woher es kommt.

Der Wechsel hatte zwei Gründe. Der erste ist gestalterisch: Die alten Titelbilder waren dunkle Renderings, die auf der hellen Fläche dieser Website als Fremdkörper standen. Der zweite wiegt schwerer. Ein Beitrag, der Zahlen einzeln gegen das Original prüft, sollte nicht mit einem Bild aufmachen, das eine Maschine sich ausgedacht hat. Ein Titelbild aus den eigenen Angaben behauptet nichts, was der Beitrag nicht belegt.

Ehrliche Grenze, die bleibt: Wird ein Titelbild als og:image in eine Vorschau übernommen, trägt diese Vorschau die Bildunterschrift nicht mit – fremde Plattformen rendern nur das Bild. Da das Bild selbst seine Achsen und Werte aufgedruckt hat, wiegt das jetzt weniger schwer als zuvor.

Insights-Texte: das Redaktionsstatut

Die Insights behandeln EU AI Act, DSGVO und KI-Regulierung – Themen von öffentlichem Interesse. Art. 50 Abs. 4 S. 2 KI-VO nimmt Texte aus, die einer redaktionellen Verantwortung für den Inhalt unterliegen. Diese Ausnahme gilt hier, weil sie durch einen tatsächlichen Prozess unterlegt ist, nicht nur behauptet wird:

  1. Namentliche Verantwortung. Lutz Biederbeck trägt die redaktionelle Letztverantwortung für jeden Beitrag unter /insights/ – nicht „die Redaktion”, sondern eine natürliche Person, verknüpft mit der Verantwortlichkeit nach § 18 Abs. 2 MStV im Impressum.
  2. Der tatsächliche Prozess. KI-gestützt sind Recherche und Rohentwurf. Zwingend menschlich bleiben: Themenwahl, Faktenabgleich gegen die kuratierte Wissensbasis, Quellenprüfung, fachliche Bewertung und die Freigabe zur Veröffentlichung. Jede Zahl, jede Quellenangabe und jeder Normverweis wird einzeln gegen das Original geprüft, nicht pauschal für plausibel gehalten.
  3. Eingriffstiefe. Kein Beitrag geht unverändert aus dem Modell in die Veröffentlichung.
  4. Was nicht passiert. Keine automatisierte Veröffentlichung, kein zeitgesteuerter Versand aus einer Pipeline ohne Zwischenschritt, keine synthetischen Zitate oder erfundenen Quellen.
  5. Änderungs- und Ablehnungsbefugnis. Vor der Freigabe kann jeder Entwurf geändert oder verworfen werden. Nach der Freigabe erhält eine substantielle inhaltliche Änderung erneut eine volle Prüfung, statt als kleine Korrektur durchzugehen.
  6. Abgrenzung. Diese Ausnahme gilt nur für Texte, nicht für Bilder und nicht für den Chat. Der Wissensbasis-Chat unterliegt dem Statut ausdrücklich nicht und ist deshalb gekennzeichnet – diese Selbstbeschränkung macht das Statut erst glaubwürdig, statt es zum Freifahrtschein für alles KI-Erzeugte auf der Website zu machen. Für die Titelbilder stellt sich die Frage seit dem 5. August 2026 nicht mehr, weil sie keinen KI-Anteil haben.
  7. Korrekturpraxis. Wird ein Fehler gemeldet, wird der betroffene Beitrag korrigiert und der Änderungsstand unten auf dieser Seite sowie auf /aktuelles/ nachgezogen.
  8. Geltungsbereich. Dieses Statut gilt für Insights auf go4ai.de und blog.go4ai.de, nicht für Fremdbeiträge oder zitierte Quellen.

Die öffentliche Hälfte dieser Zusicherung steht hier. Die interne Hälfte – der Nachweis, dass die Prüfung tatsächlich stattgefunden hat – wird als Entwurfshistorie und Freigabevermerk geführt, aber nicht auf dieser Seite veröffentlicht.

Was hier ohne KI entsteht

Damit die Kennzeichnung an den anderen Stellen glaubwürdig bleibt, gehört die Gegenprobe dazu: Themen, Vergleiche, Praxis-Fälle und alle Rechtstexte (Impressum, Datenschutzerklärung, diese Seite) sind handgeschrieben. Der ROI-Rechner, der Prozess-Check, die Pagefind-Volltextsuche und die Reichweitenmessung mit Umami sind reine Software ohne generative KI-Komponente.

Maschinenlesbare Kennzeichnung: Stand und Fahrplan

Art. 50 Abs. 2 KI-VO verlangt zusätzlich zur sichtbaren Kennzeichnung eine maschinenlesbare Markierung – das betrifft hier nur die Chat-Antworten. Die Titelbilder fallen nicht darunter, weil sie keinen KI-Anteil haben (siehe oben); für sie war bis zum 5. August 2026 der Anbieter des Bildmodells zuständig, seither stellt sich die Frage nicht mehr. Weil der Chat schon vor dem 2. August 2026 in Betrieb war, gilt für ihn die Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.

Heute gesetzt: Jede Chat-Antwort trägt zur Laufzeit data-ai-generated, data-ai-model und data-ai-provider als Attribute, dazu einen CreativeWork-JSON-LD-Block mit disambiguatingDescription: "AI-generated" neben der Antwort.

Noch offen, bis 02.12.2026: Der Marker sitzt bislang nur im ausgelieferten HTML dieser Website. Wer die zugrundeliegende kb-chat-Schnittstelle direkt aufruft, ohne über go4ai.de zu gehen, sieht ihn nicht – dafür braucht es einen serverseitigen Marker direkt in der API-Antwort. Das ist als nächster Schritt in der go4ai-kb-Codebasis vorgemerkt, nicht Teil dieser Website.

Freiwilliger Code of Practice. Der Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (seit 10.06.2026, von der EU-Kommission im Juli 2026 als adäquat bewertet) ist ein freiwilliges Rahmenwerk. go4ai ist ihm bewusst nicht beigetreten – die eigene Kennzeichnungspraxis auf dieser Seite ist konkreter und direkt nachprüfbar an dieser Website, statt sich auf eine zusätzliche Selbstverpflichtung zu berufen, die keinen Safe Harbor bietet. Das Bild-Badge, das bis zum 5. August 2026 „KI-generiert” auf jedem Titelbild trug, ist mit den KI-Bildern selbst entfallen. Der Hinweis am Chat-Eingabefeld folgt demselben Grundsatz wie zuvor das Badge: echter Text im Dokument statt eines Icons – für Screenreader und Suchmaschinen eindeutiger.

Rechtliche Einordnung

Grundlage ist Art. 50 KI-VO (Verordnung (EU) 2024/1689) in der durch den Digital Omnibus on AI (Verordnung (EU) 2026/1744, verabschiedet vom Parlament am 16.06.2026 und vom Rat am 29.06.2026, im Amtsblatt veröffentlicht am 24.07.2026, in Kraft seit 27.07.2026) geänderten Fassung. Der Digital Omnibus hat ausschließlich die Hochrisiko-Fristen verschoben (Anhang III → 02.12.2027, Anhang I → 02.08.2028); Art. 50 war davon nie betroffen und gilt unverändert ab dem 02.08.2026.

Die EU-Kommission hat am 20.07.2026 finale Leitlinien zu Art. 50 veröffentlicht (51 Seiten, rechtlich nicht bindend, aber maßgeblich für die Auslegungspraxis der Marktüberwachungsbehörden). Diese Seite folgt ihrer engen Auslegung der Ausnahme „offensichtlich aus den Umständen”: Ein Hinweis im Seitenfließtext ersetzt keinen klaren, unterscheidbaren Hinweis direkt am Interaktionspunkt – deshalb steht der KI-Hinweis am Eingabefeld, nicht nur auf dieser Seite.

Was auf go4ai.de nicht einschlägig ist: keine Emotionserkennung, keine biometrische Kategorisierung oder Fernidentifizierung, keine Hochrisiko-Anwendung nach Anhang III, keine automatisierte Einzelfallentscheidung ohne menschliche Beteiligung (Art. 22 DSGVO) – der Wissensbasis-Chat liefert Antworten mit Quellenangabe, keine verbindlichen Entscheidungen.

Zuständigkeit, Rückmeldung, Änderungsstand

Verantwortlich für die auf dieser Seite beschriebene KI-Nutzung: Lutz Biederbeck (Kontakt siehe Impressum). Zuständige Marktüberwachungsbehörde in Deutschland ist die Bundesnetzagentur (Koordinierungs- und Kompetenzzentrum KI-VO, KoKIVO).

Eine Kennzeichnung fehlt, ist falsch platziert oder eine Formulierung wirkt unklar? Eine kurze Nachricht an lbck@go4ai.de genügt, am besten mit Angabe der Seite. Diese Seite wird bei jeder Änderung an Chat, Bildpipeline oder Redaktionsprozess nachgezogen, nicht einmalig geschrieben.

DatumÄnderung
2026-07-27Seite veröffentlicht: Chat-Offenlegung, Bild-Kennzeichnung, Redaktionsstatut, rechtliche Einordnung.
2026-08-05Titelbilder der Insights durch programmatisch gezeichnete Blätter ersetzt. Kein KI-Anteil mehr, Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 Abs. 4 entfallen, Bild-Badge entfernt, Hinweis auf die Herkunft bleibt freiwillig.

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